SO WOHNT BURGENLAND GMBH
FRAGEN SIE UNS
Bei einem Wohnprojekt – egal in welcher Größenordnung – tauchen viele Fragen auf.
Aus Erfahrung haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten angeführt.
Ja, Sie können für jedes der hier erwähnten und geplanten Projekte ab sofort unverbindliche Anfragen stellen (Kontaktformular bei jedem Projekt).
Ihr Anfrage und Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ja, nachdem wir Ihre Anfrage über das Kontaktformular erhalten haben. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, melden wir uns schriftlich bei Ihnen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt …“.
Nach dem Einlangen Ihrer unverbindlichen Anfrage erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den Informationen, welche Dokumente und Nachweise wir von Ihnen benötigen. Nach Prüfung dieser Dokumente und Feststellung Ihrer Förderwürdigkeit erfolgt die Reservierung.
Nach Erhalt Ihrer unverbindlichen Anfrage (über das Kontaktformular bei den Projekten) erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der weiteren Vorgehensweise.
Die Vergabe der Wohnprojekte / die Registrierung für ein Wohnprojekt erfolgt per Vertrag.
Es gelten die Richtlinien zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen, gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 2018 – Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018.
Hier finden Sie die komplette Richtlinie als Download (.pdf)
Ja, es gibt Einkommensgrenzen, diese sind wie folgt:
Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) beträgt bei einer Haushaltsgröße von
einer Person 44.000 Euro
zwei Personen 75.000 Euro
drei Personen 76.500 Euro
vier Personen 78.000 Euro
fünf Personen und mehr 80.000 Euro
Personen, deren Einkommen zum Zeitpunkt des Einbringens des Ansuchens das Mindesteinkommen nicht erreicht bzw. Personen, die keine Einkommensnachweise erbringen können, haben, um dennoch in den Genuss einer Förderung zu gelangen, zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) beizubringen. Bürgschaften können nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und österreichischen Staatsbürgern übernommen werden.
Das erforderliche Mindesteinkommen ist bei Darlehensübernahme erforderlich und beträgt bei einer Haushaltsgröße von
einer Person 1.000 Euro
zwei Personen 1.380 Euro
drei Personen 1.550Euro
vier Personen 1.700 Euro
Details zur Förderhöhe finden Sie in den Förder-Richtlinien (.pdf) unter Punkt II §8
Für die Anmeldung sind die folgenden Dokumente wichtig / unerlässlich:
- Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel der letzten 2 Jahre
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden erwerbstätigen Personen (Einkommensnachweise, sodass der/die Förderwerber/in zumindest fünf Jahre Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen, bezogen hat.)
- Einkommenssteuerbescheide aus dem letzten Kalenderjahr
ggf Bestätigung AMS (Arbeitslosengeld)
ggf Bestätigung Krankenkasse (Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld
Hier finden Sie die komplette Richtlinie als Download (.pdf)